Liebe Schachfreunde!
Der Sport-Lockdown wurde erneut bis Mitte Juni verlängert!
Corona-Verordnung des Landes NRW §9 Absatz 1
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis Mitte Juni 2021 unzulässig.
Corona-Verordnung des Landes NRW §9 Absatz 1
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis Mitte Juni 2021 unzulässig.
Vielleicht sehen wir uns wieder am 18.06.21, wenn die Inzidenzwerte unter 35 liegen.
Viele herzliche Grüße
Bruno Fiori
Bruno Fiori