Liebe Schachfreunde!
Der Sport-Lockdown wurde erneut bis zum 26. April 2021 verlängert!
Corona-Verordnung des Landes NRW §9 Absatz 1
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 26. April 2021 unzulässig.
Corona-Verordnung des Landes NRW §9 Absatz 1
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 26. April 2021 unzulässig.
Viele herzliche Grüße
Bruno Fiori
Bruno Fiori