Liebe Schachfreunde!
Der Sport-Lockdown wurde erneut bis zum 31. Januar 2021 verlängert!
Corona-Verodnung des Landes NRW §9 Absatz 1
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 31. Januar 2021 unzulässig.
Falls er nicht verlängert wird, sehen wir uns am 5. Februar 2021 wieder.
Corona-Verodnung des Landes NRW §9 Absatz 1
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 31. Januar 2021 unzulässig.
Falls er nicht verlängert wird, sehen wir uns am 5. Februar 2021 wieder.
Viele herzliche Grüße
Bruno Fiori
Bruno Fiori