Corona : 3 G-Regel
Liebe Schachfreunde,
ab heute, den 20.8.21, gilt die Corona: 3 G-Regel: geimpft, genesen oder getestet (Test darf nicht älter als 48 Stunden sein). Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Schülerausweis genügt. Der Verein ist verpflichtet die Maßnahmen umzusetzen und zu kontrollieren.
Bleibt gesund!
Euer Vorsitzender
Bruno Fiori
Einladung zur JHV 2020/21
Liebe Schachfreunde!
Unsere JHV 2020/21 habe ich für den 24. September 2021 angesetzt! Beginn: 20 Uhr im Seminarraum des Bauausbildungszentrums Oberhausen, Vestische Str. 46, 46117 Oberhausen. Anträge sind schriftlich bis zum 18. September 2021 (Eingang beim Vorstand) einzureichen.
Hoffe, dass der Termin jedem gelegen kommt und somit auf rege Beteiligung!
Viele Grüße
Bruno Fiori
Tagesordnung: 32.-JHV-2020-21
PS: Bitte keine Gäste bei der JHV. Der Spielbetrieb ruht!
Sommerferien: SDO Jugendtraining
Kostenloses Jugendtraining ab 09. Juli 2021
Der Schachclub Schwarze Dame Osterfeld
bietet ab dem 09. Juli kostenloses Jugendtraining an, freitags ab 17:30 – 19:00 Uhr. Spielort: Bauausbildungszentrum Oberhausen, Vestische Str. 46, 46117 Oberhausen. Anfahrt : https://www.abz-oberhausen.de/ueber-uns/anfahrt/
Eine sehr gute Nachricht: Wir können die Sommerferien durchspielen!
Liebe Schachfreunde, nach einem Gespräch mit dem Leiter des Bauausbildungszentrums, Dipl. Ing. Jens Waldoch, dürfen wir die ganzen Schulferien durchspielen. Aufgrund der vielen verlorenen Schachabende durch die Corona Krise können wir einiges an Jugendtraining und Meisterschaftspartien nachholen und das Schachspiel wieder in vollen Zügen genießen!
Euer Vorsitzender
Bruno Fiori
Praktikumsplatz: Praktikantin/Praktikant im Projekt „Sport im Park“
Liebe Schachfreunde,
für unsere jungen Mitglieder: Der Stadtsportbund sucht Praktikantin/Praktikant im Projekt „Sport im Park“!
Wer Interesse hat, hier die Ausschreibung: Ausschreibung_Praktikum_SportimPark
Salami – Taktik geht weiter! Der Lockdown wurde wiederum bis Mitte Juni 2021 verlängert!!!
Corona-Verordnung des Landes NRW §9 Absatz 1
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis Mitte Juni 2021 unzulässig.
Bruno Fiori


